Probanden und Probandinnen des Fachbereichs Führungsaufsicht sind Verurteilte nach Entlassung aus dem Strafvollzug oder einer freiheitsentziehenden Maßregel, die durch Schwerkriminalität und/oder eine ungünstige Sozialprognose gekennzeichnet sind.

Primäre Aufgabe der Führungsaufsicht ist die Überwachung der Probanden und Probandinnen. Hierdurch sollen gefährliche, insbesondere strafrechtlich relevante, negative soziale Entwicklungen frühzeitig erkannt und ihnen entgegen gewirkt werden. Darüber hinaus sollen die Klienten/innen beim Übergang von der Unterbringung in die Freiheit unterstützt werden.

Ziel sind die Verhinderung weiterer Straftaten sowie der Opferschutz.

Dieses geschieht durch konstruktives Zusammenwirken mit den Gerichten und den Fachkräften des ambulanten sozialen Dienstes – Fachbereich Bewährungshilfe– sowie insbesondere dem Maßregel- und dem Strafvollzug, den Strafverfolgungsbehörden, mit forensischen Ambulanzen der Landeskrankenhäuser, gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie mit Suchtberatungsstellen, Therapieein- richtungen, sozialpsychiatrischen Diensten etc.

Genau wie im Fachbereich Bewährungshilfe soll im Bereich Führungsaufsicht dem Gedanken der Resozialisierung Rechnung getragen werden,  jedoch mit erweiterten Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten, um Straftaten zu verhindern, negative Entwicklungen rechtzeitig festzustellen sowie erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.

Auch den Probanden, die unter Führungsaufsicht stehen, werden vom Gericht Weisungen erteilt. Werden diese Weisungen nicht erfüllt, kann von Seiten der Führungsaufsichtsstelle ein Strafantrag gestellt werden (§ 145 a StGB).

Die gesetzlichen Grundlagen der Führungsaufsicht ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch, dem Jugendgerichtsgesetz sowie der Strafprozessordnung.

Die Führungsaufsichtsstelle ist dem jeweiligen Landgericht angegliedert. Der Leiter der Führungsaufsichtsstelle hat die Befähigung zum Richteramt. Die Betreuungsarbeit wird von erfahrenen Fachkräften des ambulanten sozialen Dienstes – Fachbereich Bewährungshilfe – wahrgenommen.