Strafverfahren

Strafverfahren betreffen Vergehen und Verbrechen nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Vergehen sind Straftaten, die mit einem Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind, Verbrechen sind Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind. Die Strafgerichtsbarkeit hat die Aufgabe, die Strafvorschriften durchzusetzen, d.h. einen entsprechenden Verstoß gegen Strafvorschriften abzuurteilen. Dies geschieht in einem streng nach den Regeln der Strafprozessordnung (StPO) ablaufenden Strafverfahren. 

Schwerpunkt des Strafverfahrens ist die in der Regel öffentliche Hauptverhandlung. In deren Rahmen werden alle gebotenen Beweise erhoben. Die Strafkammer entscheidet „aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung“ in jedem Einzelfall über die Strafbarkeit der angeklagten Tat und die Schuld der/des Angeklagten. Das Urteil besteht in einer Verurteilung oder in einem Freispruch. 

Große und kleine Strafkammern

Die Aufgaben der Strafjustiz werden beim Landgericht von den Strafkammern wahrgenommen. Es gibt große Strafkammern und kleine Strafkammern.

Die großen Strafkammern setzen sich aus zwei oder drei Richterinnen/Richtern sowie zwei Schöffinnen/Schöffen zusammen. Sie entscheiden in erster Instanz sowie über Berufungen gegen Urteile des Jugendschöffengerichts in zweiter Instanz.

Die kleinen Kammern sind jeweils mit einer Richterin/einem Richter sowie zwei Schöffinnen/Schöffen besetzt. Sie entscheiden über Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte (Strafrichter/Schöffengericht). 

Beim Landgericht Detmold gibt es drei große Strafkammern (darunter eine Wirtschaftsstrafkammer) und zwei kleine Strafkammern.

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