Soll eine deutsche Urkunde im Ausland im Rechtsverkehr verwendet werden, erfordert dies regelmäßig eine Bestätigung, dass diese Urkunde echt ist. Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine Legalisation oder durch eine Apostille bestätigt. Legalisationen und Apostillen sind lediglich verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden.

Ob eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwendet werden soll. Sollte eine Legalisation erforderlich sein, dann erfolgt durch die Präsidentin des Landgerichts lediglich eine Vorbeglaubigung. Je nachdem, in welchem Land die Urkunde verwendet werden soll, kann anschließend noch eine Endbeglaubigung erforderlich sein. Die Aufgabe der Endbeglaubigung hat das Auswärtige Amt auf das Bundesverwaltungsamt in Köln übertragen.

Weitere allgemeine Informationen zu dem Thema „Apostillen und Legalisationen“ finden Sie auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de ) sowie des Bundesverwaltungsamts in Köln (www.bundesverwaltungsamt.de ).

Die Präsidentin des Landgerichts Detmold erteilt Auslandsbeglaubigungen in folgenden Fällen:

 

  • Urkunden von Notaren mit Sitz im Bezirk des Landgerichts Detmold

  • Gerichtsurkunden (Urteile, Beschlüsse, Erbscheine, Registerauszüge) des Landgerichts Detmold sowie der Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Detmold (Blomberg, Detmold, Lemgo).

  • Urkunden sonstiger Justizbehörden (z.B. Sozialgericht, Arbeitsgericht) mit Sitz im Landgerichtsbezirk Detmold

  • Beglaubigungen von Übersetzungen einer Dolmetscherin/Übersetzerin bzw. eines Dolmetschers/Übersetzers, die/der durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm allgemein vereidigt und ermächtigt wurde und deren/dessen persönliche Unterschrift bei der Präsidentin des Landgerichts Detmold hinterlegt ist

     

Einreichung von Unterlagen für die Auslandsbeglaubigung:

Sie haben die Möglichkeit, die von Ihnen benötigten Urkunden/Übersetzungen auf dem Postweg, durch Einwurf in den Nachtbriefkasten oder durch Übergabe in der Wachtmeisterei (Schleuse) einzureichen.

Bitte adressieren Sie die zu beglaubigende Urkunde/Übersetzung unter Angabe Ihrer Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und des Landes, für das Sie die Apostille/Legalisation benötigen, wie folgt:

Landgericht Detmold

- Vorzimmer -

Paulinenstraße 46

32756 Detmold

 

Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an Frau Sprick: 05231 768-234).

In der Regel werden Beglaubigungen innerhalb von 5 Werktagen vorgenommen.

Apostillen/ Legalisationen sind gebührenpflichtig.

Die Gebühr für die Beglaubigung von amtlichen Unterschriften für den Auslandsverkehr beträgt 25,00 Euro, die Gebühr für die Bescheinigung über die Beurkundungsbefugnis von Justizbeamten beträgt 15,00 Euro.

In anderen als den o.g. Fällen sind andere Behörden für Auslandebeglaubigungen zuständig, insbesondere

 

 

Bitte informieren Sie sich dort.