Hinweise für Personen mit Gehbehinderungen

Mit dem Rollstuhl ist der Zugang zum Justizgebäude des Landgerichts wegen der im Eingangsbereich befindlichen Treppen allein nicht zu bewältigen.

Bitte drücken Sie daher die an der rechten Seite der Eingangstür befindliche Klingel, die Sie mit der Wachtmeisterei verbindet. Die Bediensteten stehen Ihnen dann mit Rat und Tat zur Seite. Sie werden Sie sodann zu einem  behindertengerechten Fahrstuhl begleiten, der sich auf dem Innenhof des Amtsgerichts an der Gerichtsstraße befindet.

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten im Nebengebäude in der Gerichtsstraße 6 zu erledigen haben, befindet sich ein für Rollstuhlfahrer geeigneter Zugang auf der Gebäude-Rückseite. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfiehlt sich eine vorherige telefonische Anmeldung.

Parkplätze

Bitte fahren Sie mit dem PKW zunächst in die Gerichtsstraße, bis Sie unmittelbar vor der Kreuzung  links in die Zufahrt zum Innenhof des Landgerichtes gelangen. Direkt am Hintereingang zum Landgericht befindet sich der Parkplatz für Schwerbehinderte. Auf dem Innenhof des Amtsgerichts an der Gerichtsstraße befindet sich ferner ein weiterer Parkplatz für Schwerbehinderte.

Toilette

Innerhalb des Gebäudes befindet sich im Erdgeschoss auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft und zum Amtsgericht eine behindertengerecht ausgestaltete Toilette.

Sollten Sie sonstige Hilfe benötigen, wenden Sie sich an die Mitarbeiter unserer Wachtmeisterei (05231 768-252).