Die Landgerichte gehören zur sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Begriff „ordentliche Gerichtsbarkeit“ rührt aus dem 17. Jahrhundert her, als es in Abgrenzung zur normalen, mit unabhängigen Richtern besetzten Gerichtsbarkeit noch eine mit – nicht unabhängigen – Verwaltungsbeamten besetzte Verwaltungsgerichtsbarkeit gab.

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sachlich zuständig für die Entscheidung in Zivilsachen und in Strafsachen.

Folgende Abteilungen und Kammern finden Sie beim Landgericht Detmold:

 

  • Ordner Anweisungsstelle
    Entschädigung von Zeugen, Vergütung von Sachverständigen und Dolmetschern.
  • Ordner Bezirksrevisor
    Der Vertreter der Landeskasse.
  • Ordner Gnadenstelle
    Gerichtshilfe für abgeschlossene Strafverfahren.
  • Ordner Kammer für Handelssachen
    Streitigkeiten im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts.
  • Ordner Kammer für Baulandsachen
    Zuständigkeit nach dem Baugesetzbuch
  • Ordner Schöffenabteilung
    Aufgaben des ehrenamtlichen Richters
  • Ordner Strafkammern
    Informationen zur Strafkammer beim Landgericht.
  • Ordner Strafvollstreckungskammer
    Ist die Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung nach Verbüßung von 2/3 der Haftstrafe möglich? Dies prüft in jedem Einzelfall die Strafvollstreckungskammer.
  • Ordner Verwaltungsabteilung
    Die Tätigkeiten der Verwaltung sind u. a. die Personal-, IT, Haus- und Bauverwaltung.
  • Ordner Zahlstelle
    Die Zahlstelle nimmt Einzahlungen von Vorschüssen, Gerichtskosten und Geldstrafen entgegen. Außerdem zahlt sie in der Regel auch Zeugenentschädigungen aus.
  • Ordner Zivilkammern
    Die Zivilkammern sind hauptsächlich zuständig für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind.