Am – für Besucherinnen/Besucher geschlossenen – Haupteingang des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, befindet sich der gemeinsame Briefkasten von Landgericht, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Detmold, der auch als Nachtbriefkasten fungiert. Der Nachtbriefkasten ist technisch so ausgestattet, dass die eingeworfene Post danach sortiert wird, ob sie vor oder nach 24:00 Uhr eingeworfen wurde. Schriftstücke, die bis 24:00 Uhr des jeweiligen Tages eingeworfen werden, gelten als an diesem Tage beim Landgericht Detmold eingegangen. Dies kann dann für Sie von Bedeutung sein, wenn Fristen eingehalten werden müssen. 

Bitte beachten Sie die seit dem 01.01.2022 für Rechtsanwälte in Zivilsachen geltende Verpflichtung zur Einreichung von Schriftstücken in elektronischer Form (§ 130d ZPO). In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergibt sich diese Verpflichtung aus § 14b FamFG, in Strafsachen aus § 32d StPO.

Ergänzende Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr