Der Geschäftsverteilungsplan wird vom Präsidium des Landgerichts Detmold jährlich im Voraus aufgestellt. Damit wird dem Justizgrundrecht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz) Rechnung getragen. Das Präsidium besteht aus der Präsidentin des Landgerichts als Vorsitzender und sechs jeweils auf vier Jahre gewählten Richterinnen/Richtern.

Der Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Der aktuelle Jahresgeschäftsplan und die jeweiligen Änderungsbeschlüsse sind im Folgenden zum Abruf eingestellt. Im Zweifel ist der in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den diesbezüglichen beiliegenden Änderungsbeschlüssen des Präsidiums maßgeblich.