Die Aufgaben der Gerichtsverwaltung werden in der Verwaltungsabteilung durch den

  • Behördenleiter
  • ständigen Vertreter des Behördenleiters
  • Geschäftsleiter

wahrgenommen.

Die Verwaltungsabteilung organisiert den behördeninternen Geschäftsbetrieb sowie den Personaleinsatz mit Ausnahme des richterlichen Dienstes.

In diesem Rahmen ist sie schwerpunktmäßig zuständig für die

  • Dienstaufsicht (mit Ausnahme der Richterinnen/der Richter)
  • Geschäftsverteilung (mit Ausnahme der Richterinnen/der Richter)
  • Personalverwaltung und -organisation
  • Einrichtung von Arbeitsplätzen und deren Ausstattung
  • Hausverwaltung
  • Arbeitsorganisation

 

Die Geschäftsstelle der Verwaltung des Landgerichts ist wie folgt zu erreichen:

Zimmer 152, Telefon-Nr.: 05231 768-208,

Zimmer 153, Telefon-Nr.: 05231 768-214 bzw. -414 und

Zimmer 154, Telefon-Nr.: 05231 768-245.