Die Aufgaben der Gerichtsverwaltung werden in der Verwaltungsabteilung durch den
- Behördenleiter
- ständigen Vertreter des Behördenleiters
- Geschäftsleiter
wahrgenommen.
Die Verwaltungsabteilung organisiert den behördeninternen Geschäftsbetrieb sowie den Personaleinsatz mit Ausnahme des richterlichen Dienstes.
In diesem Rahmen ist sie schwerpunktmäßig zuständig für die
- Dienstaufsicht (mit Ausnahme der Richterinnen/der Richter)
- Geschäftsverteilung (mit Ausnahme der Richterinnen/der Richter)
- Personalverwaltung und -organisation
- Einrichtung von Arbeitsplätzen und deren Ausstattung
- Hausverwaltung
- Arbeitsorganisation
Die Geschäftsstelle der Verwaltung des Landgerichts ist wie folgt zu erreichen:
Zimmer 152, Telefon-Nr.: 05231 768-208,
Zimmer 153, Telefon-Nr.: 05231 768-214 bzw. -414 und
Zimmer 154, Telefon-Nr.: 05231 768-245.