Die Anweisungsstelle befindet sich in Zimmer 18 (EG) des Amtsgerichts Detmold

Zeuginnen/Zeugen haben Anspruch auf Entschädigung für ihre Teilnahme an Gerichtsterminen. Entschädigt werden insbesondere Fahrtkosten, sonstige Aufwendungen und ein etwaiger Verdienstausfall. Anstelle von Verdienstausfall kann auch das Zeitversäumnis entschädigt werden. Die Höhe der Beträge richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG externer Link ) und wird durch die Anweisungsstelle berechnet.

Die Auszahlung erfolgt im Anschluss in der Regel in bar durch die Zahlstelle. Ist diese geschlossen, wird der Betrag überwiesen.

Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten als Zeugin/Zeuge finden Sie hier: Zeugen.

Die Anweisungsstelle ist auch zuständig die Entschädigung der Sachverständigen, Dolmetscherinnen/Dolmetscher, Übersetzerinnen/Übersetzer und ehrenamtlichen Richterinnen/Richter.