Schülerpraktika sind für eine Dauer von maximal zwei Wochen möglich. Ein solches Praktikum eignet sich für Schülerinnen und Schüler, die Interesse an einem Jurastudium haben. Aus organisatorischen Gründen können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die spätestens drei Monate vor Praktikumsbeginn vorliegen.

Pflichtpraktika von Jurastudenten/-innen sind für eine Dauer von vier bis maximal sechs Wochen möglich.

Die Bewerbungen für Praktika im vorlesungsfreien Zeitraum ab Februar müssen spätestens bis zum 01.10. des Vorjahres, die Bewerbungen für Praktika im vorlesungsfreien Zeitraum ab Juli spätestens bis zum 01.03. vorliegen. Eine Entscheidung über die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt dann für das Wintersemester im Laufe des Oktobers, über die Praktikumsplätze im Sommersemester im Laufe des März. Über die Entscheidung werden Sie unverzüglich informiert.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, letztes Zeugnis) richten Sie bitte schriftlich (Landgericht Detmold, z.Hd. Ausbildungsleiterin R'inLG Günther, Paulinenstraße 46, 32756 Detmold) oder per E-Mail (verwaltung@lg-detmold.nrw.de) an uns. Bei etwaigen Fragen können Sie sich auch unmittelbar an die Ausbildungsleiterin Richterin am Landgericht Heide Günther wenden (heidemaria.guenther@lg-detmold.nrw.de; 05231-768 707).