Allgmeines und Bewerbung

Beim Landgericht Detmold können Sie nach erfolgreichem Abschluss des 1. Staatsexamens das Rechtsreferendariat absolvieren. Wir freuen uns immer über Referendarinnen und Referendare in unserem Bezirk. Wir bieten Ihnen eine intensive und engagierte Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften, aber auch in der Einzelausbildung. Bei uns profitieren Sie von kurzen Wegen und den Vorteilen der kleinen Einheit: Hier kennt fast jeder jeden, auch behördenübergreifend im Verhältnis zu den Amtsgerichten und der Staatsanwaltschaft. Für Sie macht sich dies im persönlichen Kontakt zu Ihren Ausbilderinnen und Ausbildern sowie zu den AG-Leiterinnen und AG-Leitern bemerkbar. Uns ermöglicht es, Sie bei Ihren persönlichen Ausbildungszielen bestmöglich zu unterstützen. Die Erfahrung zeigt zudem, dass die Referendarinnen und Referendare bei uns auch AG-übergreifend gut vernetzt sind.

Üblicherweise gibt es beim Landgericht Detmold zwei Einstellungstermine pro Jahr:

1. Januar      (Bewerbungsschluss: 31.10.) und

1. Juli           (Bewerbungsschluss: 30.04.).

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Oberlandesgericht Hamm:

Kontaktdaten des OLG Hamm:

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm
Heßlerstr. 53, 59065 Hamm
Tel.: +49 2381 272-0
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab


Ansprechpartnerinnen

Betreut werden die Referendarinnen und Referendare von der Ausbildungsleiterin, Frau Richterin am Landgericht Günther, sowie unserer Referendariatsgeschäftsstelle.

Frau Günther organisiert die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaften, ist für die Bestellung der Dozenten und Dozentinnen sowie der Stationsausbilder/innen zuständig und steht als Ansprechpartnerin für alle Fragen in Zusammenhang mit der Ausbildung gern zur Verfügung.

Sie erreichen Frau Günther unter der Telefonnummer

05231-768-707

oder unter der E-Mail-Adresse heidemaria.guenther@lg-detmold.nrw.de.

Die Referendariatsgeschäftsstelle kümmert sich um alle sonstigen Belange rund um das Referendariat. Dort werden die Personalakten geführt, die Unterrichtsräume eingeteilt sowie alle Fragen rund um Krankheit / Urlaub beantwortet.

Sie erreichen die Geschäftsstelle wie folgt:  

Bearbeiter

Telefon/Zimmer

Sachbearbeiterin

Frau Rosemeier

05231 768-258

Zimmer 158

Geschäftsstelle

Frau Nekes

05231 768-245

Zimmer 154

Ablauf des Referendariats

1. Einführungslehrgang (1 Monat)

Im Rahmen unseres einmonatigen Einführungslehrgangs besuchen Sie mehrmals wöchentlich die Arbeitsgemeinschaft, die Sie an die Arbeit in der Praxis heranführt und Sie mit dem Zivilprozess vertraut macht. Natürlich lernen Sie auch Ihre Kollegen und Kolleginnen aus der Arbeitsgemeinschaft kennen, mit denen Sie in den kommenden zwei Jahren viel Zeit verbringen werden.

2. Pflichtstationen Zivilsachen (4 Monate) und Strafsachen (3 Monate)

In Ihrem zweiten Ausbildungsmonat geht es nun wirklich in die Praxis. Sie werden für vier weitere Monate einem Einzelausbilder bzw. einer Einzelausbilderin am Landgericht Detmold oder an einem unserer Amtsgerichte – Detmold, Lemgo oder Blomberg – zugewiesen. Ortswünsche können meistens berücksichtigt werden. Während Sie einmal pro Woche weiterhin die Arbeitsgemeinschaft besuchen und auch schon bald die ersten Klausuren schreiben, erhalten Sie von Ihrem Einzelausbilder / Ihrer Einzelausbilderin „echte“ Akten. Diese lernen Sie zu durchdringen und Voten oder Entscheidungsvorschläge (Urteile, Beschlüsse) zu erarbeiten. Selbstverständlich begleiten Sie Ihren Ausbilder / Ihre Ausbilderin auch in Sitzungen. Je nach Wunsch und Möglichkeit können Sie auch selbst eine Sitzung leiten.

Im Anschluss an Ihre Zivilstation findet die dreimonatige Ausbildung in Strafsachen statt. Hierzu werden Sie in der Regel einem Staatsanwalt oder einer Staatsanwältin zugewiesen. Auf besonderen Wunsch ist grds. auch die Zuweisung zu einem Richter oder einer Richterin mit einem strafrechtlichen Dezernat möglich. Auch während der Strafstation findet wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft statt. Neben der Einzelausbildung haben Sie darüber hinaus Gelegenheit, den Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen, also als Vertreter/-in der Staatsanwaltschaft in Robe an Strafsitzungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und zu plädieren.

3. Pflichtstation Verwaltung (3 Monate)

Die ausbildungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft „Verwaltung“ wird durch die Bezirksregierung Detmold organsiert. Ihre praktische Ausbildung findet in der Regel bei einer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung oder bei der Bezirksregierung statt. Die dreimonatige Ausbildung kann aber auch bei einer sonstigen Verwaltungsbehörde im Inland, einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle oder einer anderweitigen anerkannten Ausbildungsstelle absolviert werden. Für Ihre praktische Ausbildung sollten Sie sich je nach Ihren persönlichen Interessen rechtzeitig selbstständig um einen Ausbildungsplatz bemühen. Alternativ kann die Teilnahme an dem Studium der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer unter bestimmten Voraussetzungen auf die Verwaltungsstation angerechnet werden.

Nähere Informationen externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tabfinden Sie unter diesem Link.

4. Pflichtstation Anwalt (9 Monate)

Auch um die Auswahl eines geeigneten Rechtsanwalts / einer geeigneten Rechtsanwältin, dem/der Sie zu Ausbildung in dieser Station zugewiesen werden möchten, müssen Sie sich bitte rechtzeitig und selbstständig kümmern. Aus unserer Sicht empfiehlt es sich, im Vorfeld einer Zuweisung die wechselseitigen Erwartungen an die Anwaltsstation unter den Gesichtspunkten „Mitarbeit in der Kanzlei“ und „Freiräume für die Examensvorbereitung“ offen anzusprechen. Ihre praktische Ausbildung beim Anwalt / bei der Anwältin wird durch das Landgericht mit einer Fortgeschrittenen-Arbeitsgemeinschaft („F-AG“) begleitet, in der zivilrechtliche, strafrechtliche und öffentlich-rechtliche Themen vertieft behandelt werden. Im Abstand von etwa acht Wochen findet im Rahmen der F-AG eine Klausurwoche statt – insgesamt vier –, in der Sie an vier Tagen je eine Klausur schreiben.

5. Wahlstation (3 Monate)

Nachdem Sie Ihre acht Examensklausuren (4 Zivilrecht, 2 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht) geschrieben haben, beginnt Ihre Wahlstation. Diese können Sie bei einer geeigneten Ausbildungsstelle Ihrer Wahl im In- oder Ausland absolvieren und sich dabei ganz auf Ihre persönlichen und beruflichen Interessen konzentrieren. Eine Arbeitsgemeinschaft findet während dieser Zeit nicht statt. Zur Vorbereitung auf den mündlichen Teil des Examens erhalten Sie aber Gelegenheit, mindestens einen Aktenvortrag unter Examensbedingungen zu halten.

Ausbildungsverlauf externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab- Verlauf der einzelnen Ausbildungsabschnitte bis zum 2. Staatsexamen