Von Februar bis Juni 2016 fand vor dem Landgericht Detmold der sog. Auschwitz-Prozess (21 Ks 9/15) statt.
Es handelte sich um einen der großen Auschwitz-Prozesse der jüngeren Zeit in Deutschland, der medial auch international Beachtung gefunden hat. Es traten 26 zumeist hochbetagte Nebenkläger und Nebenklägerinnen aus aller Welt auf. Der 94 jährige Angeklagte H war als SS-Wachmann im Lager Auschwitz-Birkenau tätig. Nach 26 Hauptverhandlungstagen wurde der Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Vor Rechtskraft des Urteils verstarb der Angeklagte.
Das Urteil zum Auschwitz-Prozess finden Sie hier: (Das Urteil ist nicht barrierefrei - Hinweise zur Barrierefreiheit finden Sie hier)