Pressemitteilung vom 24. April 2020
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Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zur Eindämmung des Coronavirus steht auch das Landgericht Detmold vor der Aufgabe, unter gleichzeitiger Minimierung der Ansteckungsgefahr sukzessive wieder zu einem alle Bereiche umfassenden, geordneten Geschäftsbetrieb zu gelangen